Per 1. Juli
2008 arbeiten die Sozialversicherer der ersten Säule
mit der neuen AHV-Nummer.
Die 11-stellige Versichertennummer wird aus datenschutzrechtlichen
Gründen durch eine 13-stellige Versichertennummer, die
NNSS (Nouveau Numéro de Sécurité Sociale)
ersetzt.
Die neue Versichertennummer wird auf den 1. Juli 2008 eingeführt
und zunächst in den Sozialversicherungen und den angrenzenden
Verwaltungsbereichen verwendet. Die neuen AHV-Ausweise sind
frühestens im Laufe des zweiten Halbjahres 2008 erhältlich.
Die neue Versichertennummer lässt im Gegensatz zur heutigen
Versichertennummer keinen Rückschluss auf das Geschlecht
und das Alter der versicherten Personen zu. Die neue Nummer
ist eindeutig einer Person zugeordnet; sie wird möglichst
früh zugeteilt und bleibt auch bei Namenswechsel, Heirat,
Einbürgerung usw. unveränderlich. Sie gilt für
alle Personen, die in der Schweiz wohnen, ihr ganzes Leben
lang.
Die alte Versichertennummer wird mit der neuen Nummer
verbunden. Damit ist garantiert, dass alle AHV-Beiträge,
welche bisher auf ein Konto mit der alten Nummer verbucht
worden sind, auch über die neue Nummer abgerufen werden
können. Die alte Nummer bleibt identifizierbar und es
gehen keine Daten verloren.
Und das Wichtigste zuletzt:
Sie brauchen nichts zu unternehmen!
Ihre Ausgleichskasse nimmt den Wechsel automatisch vor und
informiert ab Mitte 2008 und 2009 alle Betroffenen von Amtes
wegen.
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