«Es
würde den Bundesämtern gut anstehen, sich untereinander
abzusprechen, statt bei allen UVG-, AHV- und IVG-Revisionen
doppelspurig zu fahren», kritisiert Stefan Ritler, der
Präsident der IV-Stellen-Konferenz (IVSK) ein Jahr nach
Inkrafttreten der 5. IVG-Revision. Er fordert deshalb ein
Bundesrahmengesetz für die Sozialhilfe.
Interview: Elisabeth Rizi
Der
Bundesrat hat die Abstimmung über die IV-Zusatzfinanzierung
verschoben. Sind Sie enttäuscht?
Stefan Ritler: Es ist keine Frage der Enttäuschung,
sondern eine Frage, was der Bundesrat will. Hier herrscht
Intransparenz. Allerdings ist mir klar, dass es ohne mehr
Geld nicht geht.
Warum haben Sie die Verschiebung des Urnenganges
nicht verhindert?
Ritler: Es ist nicht unsere Aufgabe als
Verbandsorgan, derartige politische Entscheide zu beeinflussen.
Für uns ist es im Übrigen auch in Ordnung, wenn
die Vorlage ein halbes Jahr später als vorgesehen vor
das Stimmvolk kommt.
Bei der Diskussion um Scheininvalide und lasche Kontrollen
bezüglich IV-Missbrauch haben Sie allerdings als Behörde
nicht gerade die Sympathien auf Ihrer Seite. Was unternehmen
Sie zur Verbesserung Ihres Images?
Ritler: Wir bemühen uns um eine gute
Umsetzung der 5. IVG-Revision. Seit 2003 haben wir zudem schon
im Rahmen der 4. IVG-Revision den Neurentenbestand um mehr
als 37 Prozent senken können.
Seit einem Jahr ist die 5. IVG-Revision in Kraft.
Welche Erfahrungen haben Sie gemacht?
Ritler: Wir sind näher und schneller
bei der Problematik von Personen. Mit dem Meldeverfahren zur
Früherfassung haben wir gute Erfahrungen gemacht. Es
wurde rund 11 000 Mal genutzt. Ein Drittel der Meldungen kam
von Arbeitgeberseite. Auch die Ärzteschaft kooperiert
besser. Es hat also wirklich einen Denkwandel gegeben.
Man kann auch sagen, erst ein Drittel der Meldungen
wird von Arbeitgebern gemacht. Was tun Sie, damit sich die
Zahl erhöht?
Ritler: Im Kanton Solothurn sensibilisieren
wir verstärkt die Arbeitgeber, was gerade in der aktuellen
Krise wichtig ist. Türklinkenputzen ist angesagt. Wir
motivieren sie, insbesondere bei der IV nach Lösungen
zu suchen, anstatt gesundheitlich beeinträchtigte Angestellte
vor die Tür zu stellen.
Welche Möglichkeiten gibt es?
Ritler: Wir können die Arbeitgeber
entlasten, indem wir ihnen beispielsweise Beiträge entrichten,
indem wir Einarbeitungszuschüsse bei internen Umplatzierungen
zusprechen oder – falls begründet – auch
Teilrenten gewähren.
Wie schwierig ist es, Arbeitsplätze zu retten?
Ritler: Im Kanton Solothurn haben wir gegenüber
dem Vorjahr eine um rund 10 Prozent höhere Erfolgsquote.
Die Auswirkungen auf den Arbeitsplatzerhalt feststellen zu
können, ist aber schwierig.

Laut Verordnung sollte neu jede Person bei der IV
gemeldet werden, die mindestens 30 Tage arbeitsunfähig
war. Wie gut klappt das?
Ritler: Das Meldeverfahren wird genutzt.
Es hat also sicher eine Vorverschiebung des ganzen Verfahrens
stattgefunden. Zudem gab es nur sehr wenige Falschmeldungen;
also beispielsweise zu Personen, die nach Knochenbrüchen
ohnehin wieder arbeiten können und somit kein Fall für
die IV sind.
Wo sehen Sie noch Schwierigkeiten?
Ritler: Wir hatten ursprünglich von
den Versicherungspartnern – also den Erstversicherern
– viel mehr Meldungen erwartet. Nun haben wir festgestellt,
dass diese die Vorabklärungen direkt vornehmen und ihre
Klienten dazu motivieren, sich direkt mit der IV in Verbindung
zu setzen. Das ist uns recht.
Wo gibt es Verbesserungspotenzial?
Ritler: Wir sammeln Erfahrungen in Bereichen,
die es früher nicht gab, beispielsweise bei Integrationsmassnahmen.
Hier besteht sicher noch Verbesserungspotenzial. Es ist mehr
Justierung nötig. So passen einige Massnahmen offenbar
nicht zu den Personen, für die sie gedacht sind. Aktuell
laufen Auswertungen und Gespräche mit den Anbietern von
Massnahmen und den
Behindertenorganisationen.
Haben Sie Verbesserungswünsche für die
Zusammenarbeit von Taggeldversicherern und IV-Stellen?
Ritler: Die interinstitutionelle Zusammenarbeit
läuft ordentlich. Viele Taggeld-, Unfall- und Krankenversicherer
sind sensibilisiert für die Früherfassung. Die Grossen
packen das Problem
selbst professionell an.
Man hört aber, bei der Koordination hapere es
…
Ritler: In der Tat müssen die einzelnen
Akteure mehr aufeinander eingehen, die Leistungen besser kennen
und das Tempo erhöhen. Dies sind wichtige Erfolgskriterien
für die Wiedereingliederung.
Ausserdem muss man suboptimalen Beispielen nachgehen und daraus
lernen.
Das Projekt der interinstitutionellen Zusammenarbeit
(IIZ) hat nur empfehlenden Charakter. Ist dies ein Problem?
Ritler: Nein, nicht im Zusammenhang mit
der IV. Die IIZ findet vor Ort statt: So müssen kantonale
und kommunale Bedingungen berücksichtigt werden. Unter
diesen Voraussetzungen sind Empfehlungen in Form von Rahmengesetzen
am wirksamsten. Aber ich muss ehrlich sagen: Es würde
vor allem den Bundesämtern gut anstehen, IIZ zu betreiben
und sich vorgängig untereinander abzusprechen, statt
bei allen UVG-, AHV-, IVG-Revisionen und Ähnlichem doppelspurig
zu fahren. Die IV-Front muss jetzt nämlich die Fehlentwicklungen
des Bundes austragen.
Allem Anschein nach gibt es trotz IIZ Drehtüreneffekte
zwischen IV-Vollzugsstellen, ALV und Sozialhilfe.
Ritler: Richtig. Das kann es geben, denn
es fehlt ein Bundes-Rahmengesetz für die Sozialhilfe.
Es wären gleich lange Spiesse für alle Akteure nötig;
also für die mehr als 2700 Gemeinden, die mehr als 100
RAVs, für die 39 Unfallversicherer und die 26 kantonalen
IV-Stellen. Die gegenseitige Abstimmung unter den einzelnen
Akteuren hat einen zentralen Stellenwert. Die Voraussetzungen
vor Ort sind aber von Kanton zu Kanton sehr verschieden.
Was müsste getan werden?
Ritler: Ich wäre froh, wenn es ein
Bundesrahmengesetz für die Sozialhilfe geben würde.
Allein die Verzinsung der bei der IV anfallenden
Schulden von 12 Milliarden Franken kostet jährlich 37
Millionen Franken. Es genügt also nicht, bloss die Neurenten
zu senken.
Ritler: Der Wille aller Akteure zur Integration
muss vermehrt da sein. Dazu müssen aber Möglichkeiten
geschaffen werden, Steuerungsmechanismen sowie Kompetenzen
regional und kantonal zu verankern.
Inwiefern?
Ritler: Im Kanton Solothurn ist das Thema
IIZ, die Zusammenarbeit zwischen den RAVs, den Gemeinden und
der IV-Stelle beispielsweise gesetzlich verankert.
Was vermissen Sie bei Ihren Partnern?
Ritler: Abgesehen von Geld sprechen wir
hier von echten Baustellen. Es sind vermehrt Gespräche
mit der Ärzteschaft bezüglich der Wiedereingliederung
nötig. Auch die Arbeitgeber müssen stärker
einbezogen werden. Denn nur Koordination zwischen den Beteiligten
und den Betroffenen bringt Erfolg. Man muss vor allem miteinander
reden und machen, ausprobieren und experimentieren, statt
versuchen, noch mehr zu institutionalisieren. Unser System
ist überreglementiert. Es nützt niemandem, wenn
die Haltung nicht stimmt.
Das klingt schön. Tatsache ist aber: Die Ausgabensumme
muss verkleinert werden. Das ist schwierig.
Ritler: Das wird auch Bestandteil sein der
6. IVG-Revision. Im Speziellen stehen Leistungskürzungen
und Rentenrevisionen im Fokus. Die Leute sollen vermehrt zur
Teilerwerbstätigkeit motiviert werden.
Wie realistisch ist es anzunehmen, dass jemand, der
bereits mehrere Jahre weg vom Arbeitsleben ist, wieder erwerbstätig
sein kann?
Ritler: Ich habe das Gefühl, dass dies
besonders bei Personen möglich ist, die ihre Rente noch
unter der alten Rechtspraxis zugesprochen bekommen haben oder
deren Leiden sich im Laufe der Zeit verbessert hat. Erste
Erfahrungen haben wir in Solothurn in Gesprächen mit
IV-Rentnern gesammelt. Es gibt Leute, die aussagten, die Rente
genüge ihnen nicht und die deshalb daran interessiert
sind, eine Arbeit aufzunehmen.
Von wie vielen Personen reden wir?
Ritler: Es sind sicher nicht viele, eher
Einzelfälle. Trainings und Programme zeigen, wo Steigerungspotenzial
vorhanden ist. Der Ausweg führt nur über Arbeit.
Eine Rentenkürzung über eine
Neubeurteilung der Lage am Schreibtisch zahlt nämlich
am Schluss der Steuerzahler. Damit wird das Geld bloss durch
eine andere Kasse ausbezahlt.
Über die Personalvermittlung Xtra-Jobs für
Menschen mit Behinderung wurde versucht, vor allem Menschen
mit psychischen Einschränkungen wieder in den Arbeitsmarkt
einzugliedern und Betriebe dabei zu unterstützen. Das
Projekt läuft nicht. Weshalb?
Ritler: Vielleicht hat das Bundesamt für
Sozialversicherungen hier in ein falsches Projekt investiert
und mit zu grosser Kelle angerührt. Die Nachfrage war
sowohl von den Arbeitgebern als auch von den durchführenden
IV-Stellen kleiner als erwartet. Das Problem ist: Wenn wir
können, wollen wir Personen eine feste Stelle vermitteln
und sie nicht bloss ausleihen. Der Personalverleih wird darum
nur als weiteres Instrument in Einzelfällen genutzt.
Und die Versicherten selbst? Neu wird eine aktive
Mitwirkungspflicht von ihnen verlangt. Ihre Kooperation ist
aber nicht gestiegen.
Ritler: Das ist so. Bei Neuanmeldungen haben
wir seit der 5. IVG-Revision die Möglichkeit, Druck zu
machen. Bei Rentenrevisionen hingegen sind unsere Optionen
sozusagen zahnlos. Erst wenn wir bei einer Neubeurteilung
die heutige Rechtsprechung anwenden können, wird sich
etwas ändern. Druck können wir dann über negative
Anreize und Leistungsentzug erzeugen. Idealerweise
geschieht dies in Kooperation mit den anderen Partnern; allen
voran mit den beteiligten Ärzten.
Geben Sie ein konkretes Beispiel.
Ritler: Man muss Arbeitstrainings organisieren
und mit niederschwelligen Angeboten beginnen, ohne dass die
betroffene Person gleich bei den ersten Schwierigkeiten zum
Arzt rennt und sich krank schreiben lässt. In diesen
Situationen geht es ja oft um Menschen, die subjektiv das
Gefühl haben, sie könnten nicht mehr arbeiten. Ihr
Zustand würde aber aus versicherungsmedizinischer Sicht
mehr zulassen. Die Compliance mit dem behandelnden Arzt ist
deshalb sehr wichtig.
Wie gehen Sie mit dem Vorwurf um, die IV würde
bei Härtefällen zunehmend hart und unkulant reagieren
und habe Personen auch schon zu Unrecht Leistungen gekürzt?
Ritler: Wir müssen damit leben, dass
wir für die einen die bellenden Kettenhunde sind und
für die anderen durchsichtiger als Amöben. Wir hängen
einfach politisch als Durchführungsorgan zwischen diesen
Lagern. Auf der anderen Seite müssen wir uns von der
Vollkaskomentalität verabschieden.
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