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«Von der Vollkaskomen- talität verabschieden»


  «Von der Vollkaskomentalität verabschieden»  

«Es würde den Bundesämtern gut anstehen, sich untereinander abzusprechen, statt bei allen UVG-, AHV- und IVG-Revisionen doppelspurig zu fahren», kritisiert Stefan Ritler, der Präsident der IV-Stellen-Konferenz (IVSK) ein Jahr nach Inkrafttreten der 5. IVG-Revision. Er fordert deshalb ein Bundesrahmengesetz für die Sozialhilfe.

Interview: Elisabeth Rizi

Stefan RittlerDer Bundesrat hat die Abstimmung über die IV-Zusatzfinanzierung verschoben. Sind Sie enttäuscht?

Stefan Ritler: Es ist keine Frage der Enttäuschung, sondern eine Frage, was der Bundesrat will. Hier herrscht Intransparenz. Allerdings ist mir klar, dass es ohne mehr Geld nicht geht.

Warum haben Sie die Verschiebung des Urnenganges nicht verhindert?

Ritler: Es ist nicht unsere Aufgabe als Verbandsorgan, derartige politische Entscheide zu beeinflussen. Für uns ist es im Übrigen auch in Ordnung, wenn die Vorlage ein halbes Jahr später als vorgesehen vor das Stimmvolk kommt.

Bei der Diskussion um Scheininvalide und lasche Kontrollen bezüglich IV-Missbrauch haben Sie allerdings als Behörde nicht gerade die Sympathien auf Ihrer Seite. Was unternehmen Sie zur Verbesserung Ihres Images?

Ritler: Wir bemühen uns um eine gute Umsetzung der 5. IVG-Revision. Seit 2003 haben wir zudem schon im Rahmen der 4. IVG-Revision den Neurentenbestand um mehr als 37 Prozent senken können.

Seit einem Jahr ist die 5. IVG-Revision in Kraft. Welche Erfahrungen haben Sie gemacht?

Ritler: Wir sind näher und schneller bei der Problematik von Personen. Mit dem Meldeverfahren zur Früherfassung haben wir gute Erfahrungen gemacht. Es wurde rund 11 000 Mal genutzt. Ein Drittel der Meldungen kam von Arbeitgeberseite. Auch die Ärzteschaft kooperiert besser. Es hat also wirklich einen Denkwandel gegeben.

Man kann auch sagen, erst ein Drittel der Meldungen wird von Arbeitgebern gemacht. Was tun Sie, damit sich die Zahl erhöht?

Ritler: Im Kanton Solothurn sensibilisieren wir verstärkt die Arbeitgeber, was gerade in der aktuellen Krise wichtig ist. Türklinkenputzen ist angesagt. Wir motivieren sie, insbesondere bei der IV nach Lösungen zu suchen, anstatt gesundheitlich beeinträchtigte Angestellte vor die Tür zu stellen.

Welche Möglichkeiten gibt es?

Ritler: Wir können die Arbeitgeber entlasten, indem wir ihnen beispielsweise Beiträge entrichten, indem wir Einarbeitungszuschüsse bei internen Umplatzierungen zusprechen oder – falls begründet – auch Teilrenten gewähren.

Wie schwierig ist es, Arbeitsplätze zu retten?

Ritler: Im Kanton Solothurn haben wir gegenüber dem Vorjahr eine um rund 10 Prozent höhere Erfolgsquote. Die Auswirkungen auf den Arbeitsplatzerhalt feststellen zu können, ist aber schwierig.

 

Zur Person Stefan Ritler

Laut Verordnung sollte neu jede Person bei der IV gemeldet werden, die mindestens 30 Tage arbeitsunfähig war. Wie gut klappt das?

Ritler: Das Meldeverfahren wird genutzt. Es hat also sicher eine Vorverschiebung des ganzen Verfahrens stattgefunden. Zudem gab es nur sehr wenige Falschmeldungen; also beispielsweise zu Personen, die nach Knochenbrüchen ohnehin wieder arbeiten können und somit kein Fall für die IV sind.

Wo sehen Sie noch Schwierigkeiten?

Ritler: Wir hatten ursprünglich von den Versicherungspartnern – also den Erstversicherern – viel mehr Meldungen erwartet. Nun haben wir festgestellt, dass diese die Vorabklärungen direkt vornehmen und ihre Klienten dazu motivieren, sich direkt mit der IV in Verbindung zu setzen. Das ist uns recht.

Wo gibt es Verbesserungspotenzial?

Ritler: Wir sammeln Erfahrungen in Bereichen, die es früher nicht gab, beispielsweise bei Integrationsmassnahmen. Hier besteht sicher noch Verbesserungspotenzial. Es ist mehr Justierung nötig. So passen einige Massnahmen offenbar nicht zu den Personen, für die sie gedacht sind. Aktuell laufen Auswertungen und Gespräche mit den Anbietern von Massnahmen und den Behindertenorganisationen.

Haben Sie Verbesserungswünsche für die Zusammenarbeit von Taggeldversicherern und IV-Stellen?

Ritler: Die interinstitutionelle Zusammenarbeit läuft ordentlich. Viele Taggeld-, Unfall- und Krankenversicherer sind sensibilisiert für die Früherfassung. Die Grossen packen das Problem selbst professionell an.

Man hört aber, bei der Koordination hapere es …

Ritler: In der Tat müssen die einzelnen Akteure mehr aufeinander eingehen, die Leistungen besser kennen und das Tempo erhöhen. Dies sind wichtige Erfolgskriterien für die Wiedereingliederung. Ausserdem muss man suboptimalen Beispielen nachgehen und daraus lernen.

Das Projekt der interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) hat nur empfehlenden Charakter. Ist dies ein Problem?

Ritler: Nein, nicht im Zusammenhang mit der IV. Die IIZ findet vor Ort statt: So müssen kantonale und kommunale Bedingungen berücksichtigt werden. Unter diesen Voraussetzungen sind Empfehlungen in Form von Rahmengesetzen am wirksamsten. Aber ich muss ehrlich sagen: Es würde vor allem den Bundesämtern gut anstehen, IIZ zu betreiben und sich vorgängig untereinander abzusprechen, statt bei allen UVG-, AHV-, IVG-Revisionen und Ähnlichem doppelspurig zu fahren. Die IV-Front muss jetzt nämlich die Fehlentwicklungen des Bundes austragen.

Allem Anschein nach gibt es trotz IIZ Drehtüreneffekte zwischen IV-Vollzugsstellen, ALV und Sozialhilfe.

Ritler: Richtig. Das kann es geben, denn es fehlt ein Bundes-Rahmengesetz für die Sozialhilfe. Es wären gleich lange Spiesse für alle Akteure nötig; also für die mehr als 2700 Gemeinden, die mehr als 100 RAVs, für die 39 Unfallversicherer und die 26 kantonalen IV-Stellen. Die gegenseitige Abstimmung unter den einzelnen Akteuren hat einen zentralen Stellenwert. Die Voraussetzungen vor Ort sind aber von Kanton zu Kanton sehr verschieden.

Was müsste getan werden?

Ritler: Ich wäre froh, wenn es ein Bundesrahmengesetz für die Sozialhilfe geben würde.

Allein die Verzinsung der bei der IV anfallenden Schulden von 12 Milliarden Franken kostet jährlich 37 Millionen Franken. Es genügt also nicht, bloss die Neurenten zu senken.

Ritler: Der Wille aller Akteure zur Integration muss vermehrt da sein. Dazu müssen aber Möglichkeiten geschaffen werden, Steuerungsmechanismen sowie Kompetenzen regional und kantonal zu verankern.

Inwiefern?

Ritler: Im Kanton Solothurn ist das Thema IIZ, die Zusammenarbeit zwischen den RAVs, den Gemeinden und der IV-Stelle beispielsweise gesetzlich verankert.

Was vermissen Sie bei Ihren Partnern?

Ritler: Abgesehen von Geld sprechen wir hier von echten Baustellen. Es sind vermehrt Gespräche mit der Ärzteschaft bezüglich der Wiedereingliederung nötig. Auch die Arbeitgeber müssen stärker einbezogen werden. Denn nur Koordination zwischen den Beteiligten und den Betroffenen bringt Erfolg. Man muss vor allem miteinander reden und machen, ausprobieren und experimentieren, statt versuchen, noch mehr zu institutionalisieren. Unser System ist überreglementiert. Es nützt niemandem, wenn die Haltung nicht stimmt.

Das klingt schön. Tatsache ist aber: Die Ausgabensumme muss verkleinert werden. Das ist schwierig.

Ritler: Das wird auch Bestandteil sein der 6. IVG-Revision. Im Speziellen stehen Leistungskürzungen und Rentenrevisionen im Fokus. Die Leute sollen vermehrt zur Teilerwerbstätigkeit motiviert werden.

Wie realistisch ist es anzunehmen, dass jemand, der bereits mehrere Jahre weg vom Arbeitsleben ist, wieder erwerbstätig sein kann?

Ritler: Ich habe das Gefühl, dass dies besonders bei Personen möglich ist, die ihre Rente noch unter der alten Rechtspraxis zugesprochen bekommen haben oder deren Leiden sich im Laufe der Zeit verbessert hat. Erste Erfahrungen haben wir in Solothurn in Gesprächen mit IV-Rentnern gesammelt. Es gibt Leute, die aussagten, die Rente genüge ihnen nicht und die deshalb daran interessiert sind, eine Arbeit aufzunehmen.

Von wie vielen Personen reden wir?

Ritler: Es sind sicher nicht viele, eher Einzelfälle. Trainings und Programme zeigen, wo Steigerungspotenzial vorhanden ist. Der Ausweg führt nur über Arbeit. Eine Rentenkürzung über eine Neubeurteilung der Lage am Schreibtisch zahlt nämlich am Schluss der Steuerzahler. Damit wird das Geld bloss durch eine andere Kasse ausbezahlt.

Über die Personalvermittlung Xtra-Jobs für Menschen mit Behinderung wurde versucht, vor allem Menschen mit psychischen Einschränkungen wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern und Betriebe dabei zu unterstützen. Das Projekt läuft nicht. Weshalb?

Ritler: Vielleicht hat das Bundesamt für Sozialversicherungen hier in ein falsches Projekt investiert und mit zu grosser Kelle angerührt. Die Nachfrage war sowohl von den Arbeitgebern als auch von den durchführenden IV-Stellen kleiner als erwartet. Das Problem ist: Wenn wir können, wollen wir Personen eine feste Stelle vermitteln und sie nicht bloss ausleihen. Der Personalverleih wird darum nur als weiteres Instrument in Einzelfällen genutzt.

Und die Versicherten selbst? Neu wird eine aktive Mitwirkungspflicht von ihnen verlangt. Ihre Kooperation ist aber nicht gestiegen.

Ritler: Das ist so. Bei Neuanmeldungen haben wir seit der 5. IVG-Revision die Möglichkeit, Druck zu machen. Bei Rentenrevisionen hingegen sind unsere Optionen sozusagen zahnlos. Erst wenn wir bei einer Neubeurteilung die heutige Rechtsprechung anwenden können, wird sich etwas ändern. Druck können wir dann über negative Anreize und Leistungsentzug erzeugen. Idealerweise geschieht dies in Kooperation mit den anderen Partnern; allen voran mit den beteiligten Ärzten.

Geben Sie ein konkretes Beispiel.

Ritler: Man muss Arbeitstrainings organisieren und mit niederschwelligen Angeboten beginnen, ohne dass die betroffene Person gleich bei den ersten Schwierigkeiten zum Arzt rennt und sich krank schreiben lässt. In diesen Situationen geht es ja oft um Menschen, die subjektiv das Gefühl haben, sie könnten nicht mehr arbeiten. Ihr Zustand würde aber aus versicherungsmedizinischer Sicht mehr zulassen. Die Compliance mit dem behandelnden Arzt ist deshalb sehr wichtig.

Wie gehen Sie mit dem Vorwurf um, die IV würde bei Härtefällen zunehmend hart und unkulant reagieren und habe Personen auch schon zu Unrecht Leistungen gekürzt?

Ritler: Wir müssen damit leben, dass wir für die einen die bellenden Kettenhunde sind und für die anderen durchsichtiger als Amöben. Wir hängen einfach politisch als Durchführungsorgan zwischen diesen Lagern. Auf der anderen Seite müssen wir uns von der Vollkaskomentalität verabschieden.

 

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