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Unbezahlter Urlaub und Versicherungsschutz
Der unbezahlte Urlaub:
Ein unbezahlter Urlaub liegt vor, wenn ein Angestellter, mit schriftlichem Einverständnis des Arbeitgebers, für eine gewisse Zeit von der Arbeitspflicht befreit wird und im Gegenzug vom Arbeitgeber während dieser Zeit auch keinen Lohn erhält.
Das Anstellungsverhältnis bleibt jedoch bestehen!
Ein gesetzlicher Anspruch auf einen ausserordentlichen und unbezahlten Urlaub besteht nicht. Der unbezahlte Urlaub ist mit dem Arbeitgeber zu besprechen (Auswirkungen auf den Versicherungsschutz!) und schriftlich zu umschreiben (Zeitdauer). Der vom Arbeitgeber normalerweise gewährte Versicherungsschutz ist wenn möglich und nötig, auf eigene Rechnung weiterzuführen (Unfallversicherung, AHV/IV/EO/ALV, Krankentaggeldversicherung). Dauert ein unbezahlter Urlaub ein Monat oder weniger, so hat dies in der Regel auf die bestehenden Versicherungen/ Versicherungsschutz keinen Einfluss. Ausnahmen können bei der betrieblichen Pensionskasse bestehen ? erkundigen Sie sich beim Personalbüro (Reglement der Pensionskasse).
Merkblatt unbezahlter Urlaub
Kostenpflichtige Dienstleistung
Datum: 24.02.2007
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